§ 5c EnWG · NIS2 · ISMS für Netzbetreiber

Die Nachweispflicht steht.
Das Werkzeug liefern wir.

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz sind die IT-Sicherheitsanforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber in die §§ 5c bis 5e EnWG gewandert – ohne Größenschwelle und mit persönlicher Verantwortung der Geschäftsführung. Wir richten das Verzeichnis der Werte und den Meldeprozess auf Open-Source-Basis ein und übergeben die Nachweisdokumente, die ein Auditor sehen will.

  • Keine Lizenzkosten
  • Volle Datenhoheit
  • Prüffähige Nachweise

Was neu ist

Keine Größenschwelle
Auch kleine und regionale Netzbetreiber sind adressiert.
Persönliche Verantwortung
Die Geschäftsführung steht nach § 5e EnWG in der Pflicht.
24 / 72 Stunden
Erstmeldung und Bericht bei meldepflichtigen Vorfällen nach § 5d EnWG.

Was sich geändert hat

Aus § 11 EnWG wurden §§ 5c bis 5e.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat die früheren Regelungen zur IT-Sicherheit aus § 11 EnWG in eigene Paragrafen überführt und den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet. Für kleine Stadtwerke und regionale Netzbetreiber ist damit ein Thema entstanden, das vorher an ihnen vorbeiging.

§ 5c

Zertifiziertes ISMS

Angemessener Schutz über ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN EN ISO/IEC 27001 unter Berücksichtigung der ISO/IEC 27019.

§ 5d

Nachweis und Meldung

Meldepflichtige Sicherheitsvorfälle: Erstmeldung kurzfristig, ausführlicher Bericht innerhalb von 72 Stunden.

§ 5e

Verantwortung der Leitung

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Umsetzung – ein Grund, warum Budgets für dieses Thema schnell entschieden werden.

Kataloge in Überarbeitung

Die IT-Sicherheitskataloge werden überarbeitet. Bestehende Zertifizierungen gelten bis zur Veröffentlichung der neuen Kataloge weiter – der richtige Zeitpunkt, den eigenen Stand zu prüfen.

  • Sie betreiben ein eigenes Strom- oder Gasnetz, auch klein oder rein regional.
  • Ihr Verzeichnis der Werte liegt heute in Tabellen, das Meldewesen läuft über E-Mail-Postfächer.
  • Sie haben kein zertifiziertes ISMS oder keine Software, die die geforderten Nachweise trägt.
  • Eine bestehende Zertifizierung steht zur Überprüfung an, oder die neuen Sicherheitskataloge betreffen Sie.

Treffen zwei oder mehr Punkte zu, ist das Thema für Sie relevant.

Die konkreten Nachweispflichten

Zwei Artefakte, die der Auditor sehen will.

Ein ISMS verlangt viele Nachweise. Zwei davon sind operativ und lassen sich mit Werkzeugen sauber abbilden: das Verzeichnis der Werte und der Meldeprozess.

Verzeichnis der Werte

Ein vollständiges, gepflegtes Asset-Verzeichnis mit klarer Abgrenzung des Geltungsbereichs.

  • Netzleittechnik, Fernwirktechnik und Büro-IT getrennt geführt
  • Schutzbedarf für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit je Asset
  • Verantwortlichkeiten: technischer Betreiber, fachlicher Eigentümer
  • Ausfallabhängigkeiten zwischen Assets dokumentiert
  • Auswertungen für Lücken: Assets ohne Einstufung, ohne Verantwortlichen, im Scope ohne Dokumentation

Meldeprozess mit Fristen

Ein geführter Ablauf statt eines E-Mail-Postfachs, mit überwachten Fristen und revisionssicherer Historie.

  • Klassifikation nach Schweregrad mit Entscheidungshilfe zur Meldepflicht
  • Erstmeldung → Folgemeldung → Abschlussmeldung mit Pflichtfeldern
  • Fristenüberwachung über Eskalationsstufen: Erinnerung, Alarm, Überschreitung – für die 24- und die 72-Stunden-Frist
  • Benachrichtigung an Geschäftsführung und Informationssicherheitsbeauftragten
  • Auswertungen: meldepflichtige Vorfälle je Zeitraum, Fristeneinhaltung, offene Maßnahmen

Ehrlich bleiben: Die Meldung selbst erfolgt über das Meldeportal des BSI. Das System übernimmt Fristenüberwachung, Inhaltserstellung und Nachweisführung – nicht die Übermittlung.

Der Lösungsansatz

Durchgängige Nachweiskette – ohne Lizenzkosten.

GLPI führt das Verzeichnis der Werte, Znuny führt den Melde- und Incident-Prozess. Beide Systeme sind über eine bereits vorhandene Schnittstelle gekoppelt: Ein Vorfall zeigt direkt auf das betroffene Asset. Damit entsteht eine durchgängige Nachweiskette vom Vorfall über das betroffene Asset bis zur Meldung – genau das, was im Audit überzeugt.

Beide Systeme sind Open Source. Sie zahlen keine Lizenzgebühren, betreiben die Lösung on-premise oder bei einem frei gewählten Provider und behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten.

  • Keine Lizenzkosten, kein Vendor-Lock-in
  • Volle Datenhoheit, Betrieb im eigenen Rechenzentrum möglich
  • Vorfall und Asset bleiben nachvollziehbar verknüpft
  • Aufbauend auf bewährten Werkzeugen aus dem IT-Service-Management

Die GLPI-Znuny-Schnittstelle im Detail

Was das Paket enthält

Konfiguration und Dokumentation – kein Entwicklungsprojekt.

Geliefert wird kein laufendes System, sondern ein prüfbares Ergebnis. Der Wert steckt in der Zuordnung von Gesetzesanforderung zu Systemumsetzung.

MODUL A · GLPI

Verzeichnis der Werte

Entity-Struktur für den Geltungsbereich, Schutzbedarfsfelder, Verantwortlichkeiten, Ausfallabhängigkeiten und automatische Erfassung über den GLPI-Agent.

MODUL B · ZNUNY

Incident- und Meldeprozess

Geführter Meldeablauf über Process Management, Fristenüberwachung über Eskalationszeiten, Pflichtfelder, Benachrichtigungen und revisionssichere Historie.

KOPPLUNG A+B

Vorfall zeigt auf Asset

Die Schnittstelle zwischen GLPI und Znuny ist vorhanden. Ein Vorfall verweist direkt auf das betroffene Asset – die durchgängige Nachweiskette.

MODUL C · MAPPE

Dokumentenmappe

Zuordnungstabelle Anforderung → Control → Umsetzung, Verfahrensanweisung Sicherheitsvorfall, Betriebshandbuch, Rollen- und Berechtigungskonzept, Nachweis der Ersterfassung, Schulungsnachweis.

  • Aufbau des ISMS selbst, Risikoanalyse, Sicherheitsleitlinie (Beratungsarbeit)
  • Auditbegleitung und Zertifizierungsvorbereitung
  • Erfassung der Netzleittechnik-Assets – Sie liefern die Liste, wir strukturieren sie
  • Datenübernahme aus Altsystemen über eine definierte Menge hinaus
  • Anbindung an weitere Fremdsysteme
  • Laufender Betrieb – separates Angebot

Haftungsgrenze: Geliefert werden Werkzeuge und Nachweisartefakte. Ein Zertifizierungsergebnis wird nicht garantiert.

Whitepaper zum Download

Nachweispflichten nach § 5c EnWG praktisch umsetzen

Ein Leitfaden für kleine und mittlere Netzbetreiber. Rund 10 bis 12 Seiten, überwiegend Sachinhalt – nützlich auch ohne Beauftragung.

  • Was sich mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz geändert hat
  • Betroffenheitsprüfung in wenigen Schritten
  • Was ein ISMS konkret an Nachweisen verlangt
  • Verzeichnis der Werte: typische Fehler und was ein Auditor sehen will
  • Der Meldeprozess: die Fristen aus § 5d in der Praxis
  • Umsetzung mit Open-Source-Werkzeugen – mit offen benannten Grenzen
  • Checkliste zum Heraustrennen

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Die Sicherheitsprüfung läuft lokal und verwendet weder Cookies noch Tracking.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich für den Versand des Leitfadens verwendet.

Für wen gilt § 5c EnWG?

Die Anforderungen richten sich an Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen. Anwendungsbereich und Stichtage ergeben sich aus dem geltenden Gesetzestext und den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur.

Gibt es eine Größenschwelle?

Der Personenkreis wurde mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz erweitert. Auch kleine und regionale Netzbetreiber sind adressiert. Die verbindliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen.

Was bedeuten die 24- und 72-Stunden-Fristen?

Meldepflichtige Vorfälle erfordern eine kurzfristige Erstmeldung und einen ausführlicheren Bericht innerhalb von 72 Stunden. Der Znuny-Meldeprozess überwacht beide Fristen über Eskalationsstufen.

Übernimmt das System die Meldung an das BSI?

Nein. Die Meldung erfolgt über das Meldeportal des BSI. Das System übernimmt Fristenüberwachung, Inhaltserstellung und Nachweisführung, nicht die Übermittlung.

Brauchen wir Softwarelizenzen?

Nein. GLPI und Znuny sind Open Source. Keine Lizenzkosten, Betrieb on-premise oder beim Wunsch-Provider, Daten in Ihrer Hoheit.

Ersetzt das Paket eine ISMS-Beratung?

Nein. Aufbau des ISMS, Risikoanalyse, Leitlinie und Auditbegleitung sind nicht enthalten. Wir liefern die operativen Werkzeuge und die Nachweisdokumente und arbeiten mit Beratungshäusern zusammen.

Nächster Schritt

Sie prüfen gerade Ihren Stand nach § 5c EnWG?

In 20 Minuten ordnen wir ein, wie sich der Nachweisteil ohne Lizenzkosten abbilden lässt und was das für Ihr Netz konkret bedeutet.

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